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Wir beraten Dich bei allen Fragen und Besonderheiten rund um die Förderung eines Lastenrades. Im Grunde läuft es so ab, wie auch bei "konventionellen" Fahrrädern.
Gerne unterstützen wir Dich im Antragsverfahren. Die Bürokratie ist nicht immer leicht zu durchschauen. Wir sind erfahren damit, kennen die Prozesse und geben hier Tipps zur Bearbeitung.
Wir bieten mit unseren Testrädern, Beratungen & Services ein ganzheitliches Paket, um Zufriedenheit und Freude am Radeln zu ermöglichen und zu erhalten!
Bei den Fördertöpfen für privat genutzte Lastenräder ist die Auswahl sehr stark vom Wohnort abhängig. Es gibt Förderprogramme von Kommunen und Städten, die oft in sehr kurzer Zeit ausgeschöpft sind. Dann kann es vorkommen, dass es zusätzlich bzw. als alternative Fördertöpfe noch Programme auf Landesebene gibt.
Aktuell ist die Förderung in Hessen sehr beliebt, da sie schnell und einfach beantragt werden kann. Zudem können auch Anhänger und Unterstellmöglichkeiten gefördert werden! Weitere Informationen zur Lastenrad-Förderung in Hessen findet ihr hier.
Städte wie Köln, Aachen oder auch Stadtstaaten wie Bremen legen regelmäßig begrenzte Förderrunden auf. Hier helfen wir gerne mit aktuellen Infos und empfehlen zugleich die sehr gute Übersicht bei cargobike.jetzt.
Die Förderquote soll - wie bei der vorherigen, im Februar ausgelaufenen Runde - bei 25 % liegen, die maximale Fördersumme liegt bei 3500,- netto.
Antragsberechtigte
Nicht Antragsberechtigte
Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Entsprechend kein Leasing bzw. Mietkauf! Alle von uns vertriebenen Lastenräder erfüllen die Förderkriterien.
Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten stellen wir gerne im individuellen Beratungsgespräch bereit.
Neustart mit reduzierten Fördersummen ab dem 01.02.2024 bis 31.12.2025
Tragt euch gerne in unseren Newsletter ein. Wir informieren euch, sobald es neue Informationen zu den laufenden Förderprogrammen gibt!
Bezirksregierung Arnsberg
Bei passender Formulierung kumulierbar mit Bundesförderung!
max. 1000,- € bzw. 20 %
Bundesamt für Wirtschaft...
Informationen vorläufig, wir halten euch auf dem laufenden!
max. 3500,- € bzw. 25 %
deutschlandweit
Die Website cargobike.jetzt bietet eine Übersicht von Förderprogrammen für gewerbliche und private Lastenräder.
In den meisten Fällen handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren. Dies bedeutet, dass im Vorfeld ein unverbindliches Angebot eingeholt werden muss, welches bei der Antragstellung als Berechnungsgrundlage dient. Dann muss die Bearbeitung insoweit abgewartet werden bis der Förderbescheid zugestellt wird. Erst danach darf verbindlich bestellt werden. Bei Auslieferung wiederholt sich der Prozess in umgekehrter Reihenfolge: Lastenrad bezahlen, Nachweise einreichen und dann bekommt man die Förderung/Prämie ausgezahlt.
Ablauf Förderung
(Zweistufiges Verfahren z.B. NRW oder BAFA)
Wir haben hier einige gängige Dokumente aufgelistet, die bei einer Antragstellung wichtig sein können. Download [PDF] startet bei Klick auf jeweiliges Feld.
Wir haben hier einige gängige Dokumente aufgelistet, die bei einer Antragstellung wichtig sein können. Download [PDF] startet bei Klick auf jeweiliges Feld.
Antragsberechtigt für die BAFA-Förderung:
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine.
Antragsberechtigt für die NRW-Förderung:
Die Bundesförderung ermöglicht die Förderung von Gespannen.
Das Förderprogramm-Portfolio für private Kunden ist sehr durchwachsen und unübersichtlich. In den meisten Fällen handelt es sich um kommunale oder zumindest länderspezifische Förderungen. Hier muss jeder Einzelfall geprüft werden. Schreib uns dein Anliegen und wir prüfen den Sachverhalt.
BAFA 2024
Soweit das E-Lastenfahrrad nicht ausschließlich für den gewerblichen Gütertransport verwendet wird, ist
glaubhaft zu erklären, dass das E-Lastenfahrrad überwiegend (mehr als 50%) für den gewerblichen
Gütertransport eingesetzt wird. Entsprechende Erklärungen des Antragstellers müssen sich zudem auf
eine nachvollziehbare Abschätzung der Nutzungsstrecken und/ oder Nutzungszeiten stützen, die dem
BAFA auf Anforderung vorzulegen ist.
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