Konfiguriere Dein Cargobike! Angebote und sofort verfügbare Lastenräder findest Du in unserem Online-Shop!
pakumo.de/shop
Vorweihnachtsfreude 🎄 Sichere dir jetzt noch kostenlosen Versand für das Mini-Cargobike deiner Wahl
🚲
Am Zielort angekommen kommt für jeden Verkehrsteilnehmer die gleiche Frage auf: Wo darf ich mein Fahrzeug abstellen? Sei es Fahrrad, Kraftrad oder Kraftfahrzeug. Fahrräder bzw. Lastenräder sind gesetzlich im Kern gleichwertig definiert (nachzulesen: Link).
Auf dieser Seite beschreiben wir die Parkregeln für Fahrräder an den öffentlichen Orten: Gehweg, Fahrbahnrand und jetzt neu: Lastenradparkplätze. Damit sind Alltagsräder, Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger eingeschlossen, da für alle Konstellationen die selben Regeln Anwendung finden.
Grundsätzlich gilt: Für Fahrräder bzw. Fahrradgespanne gibt es keine Parkverbote. Deshalb ist das Parken von Fahrräder bzw. Lastenrädern auf Gehwegen und sonstigen Plätzen erlaubt.
Ein heiß diskutiertes Thema, das schon in mehreren Fällen vor Gericht getragen wurde. In erster Linie ist das Parken von Fahrrädern und dementsprechend Lastenrädern dem "Gemeingebrauch des öffentlichen Raums" zuzuordnen. Aus dieser Definition heraus ist das Abstellen von Lastenrädern auf dem Gehweg erlaubt. Es gilt aber folgende Einschränkung: Fußgänger und insbesondere Rollstuhlfahrer dürfen vom abgestellten Rad nicht behindert werden.
Lastenräder können, wie jedes Fahrzeug, am Fahrbahnrand geparkt werden. Diese Regelung sollte im Rahmen der Neunovellierung der StVO im Sommer 2019 gekippt werden und somit nur ein Parken außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen erlaubt sein. Im Februar 2022 wurde dieser Neunovellierung seitens der Bundesländer auch zugestimmt. Doch durch den Protest von Radfahr- Verbänden wie z.B. dem ADFC Paderborn wurde diese Regelung gekippt und komplett gestrichen.
Somit bleibt das Abstellen am Fahrbandrand für Fahrräder aller Art erlaubt. Eine Einschränkung bzw. Bedingung bleibt wie gehabt erhalten: Bei Dunkelheit muss eine ausreichende Beleuchtung, z.B. durch ein Standlicht, bei einem abgestellten Fahrrad, Lastenrad oder Fahrradgespann am Fahrbandrand gewährleistet werden.
Wie auf dem Bild von cargobike.jetzt (Quelle) schön zu sehen ist, wurde ein neues Straßenschild und Parkplatzvariante für Lastenräder gesetzlich verankert. Somit haben Städte nun die Möglichkeit, designierte Parkplätze für Lastenräder zu schaffen. Dadurch können positive Impulse für die Verkehrswende gesetzt werden. Auf der Fläche eines PKW-Parkplatzes sind bis zu 5 Lastenradstellplätze möglich.
Diese dürfen für gewerbliche als auch private Lastenräder genutzt werden, was ein wichtiger Beitrag zur Verringerung von in zweiter Reihe parkenden Lieferwagen sein kann. Zudem entlasten Lastenradparkplätze, die so oder so stark überlastete Fahrradparkplatz Infrastruktur und verhindern Behinderungen von Fußgängern und Rollstuhlfahrern auf dem Gehweg. Diese Parkplätze können einen großen Beitrag für die Akzeptanz und vor allem Nutzung von Lastenrädern leisten, da damit der Abstellnot entgegen gewirkt wird. Wir sind schon gespannt wann und ob die ersten Lastenradparkplätze in Paderborn etabliert werden. Weitere Details zu den Parkmöglichkeiten für Fahrräder in Paderborn findet ihr unter folgendem Link.
Online-Shop & kleinanzeigen
Heisenbergstraße 7
33104 Paderborn - Schloß Neuhaus
Öffnungszeiten vor Ort
Di. 14 - 20 Uhr
Do. 14 - 20 Uhr
Sa. 9 - 15 Uhr